das Wasser
wieder sauber
Aktuelles zum Thema: REACH
Am 01. Juni 2007 trat das neue EU-Chemikalienrecht in Kraft.
Unter dem Begriff REACH ist die neue Verordnung in der Zwischenzeit hinlänglich bekannt geworden. REACH steht für die Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien.
Selbstverständlich unterliegen auch die Produkte unseres Hauses dieser neuen Regulierung. Demzufolge fühlt sich SIDRA Wasserchemie den Erfordernissen von REACH verpflichtet und möchte auf diesem Gebiet mit Kunden und Lieferanten zusammenarbeiten. Die REACH Pre-Registrierung unserer eigenen Produkte haben wir bereits vorgenommen.
Bei Handelsprodukten und Komponenten von Zubereitungen (Mischprodukte) werden wir auf Pre-Registrierung oder andere notwendige Maßnahmen bei unseren Vorlieferanten bestehen. Bezüglich der Registrierung bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA in Helsinki) möchten wir Sie wie folgt informieren:
Unter dem Dach der CEFIC (Europäischer Dachverband der nationalen Chemieverbände) hat sich für die Aluminium- und Eisensalz-Lösungen bereits vor einigen Jahren eine Sektorgruppe mit dem Namen INCOPA (Inorganic Coagulants Producers Association) gebildet, um Fragen zu gemeinsamen Problemstellungen zu diskutieren.
Um die Kosten für die spätere REACH-Registrierung in einem erträglichen Rahmen zu halten, wurde am 17. Dezember 2007 je ein Konsortium für Aluminiumsalze und Eisensalze gebildet. Die Konsortien werden die für die Registrierung notwendigen Dossiers gemeinsam erarbeiten, finanzieren und einreichen.
Somit ist aus jetziger Sicht alles getan, damit die Vermarktung unserer Produktpalette ohne Unterbrechung und gemäß des neuen EU-Chemikalienrechtes weitergehen kann.
Zum anderen zeigen wir den REACH-Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette mit diversen Erläuterungen.
Gerne halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden und stehen auch bei besonderen Fragen zu diesem Thema zu Ihrer Verfügung.
REACH Registrierung
Zum Ablauf der am 30. November 2010 endenden Frist für sogenannte Phase-in-Stoffe ab 1.000 Tonnen Jahresproduktionsmenge mußten für in den EU-Ländern hergestellte bzw. importierte chemische Stoffe technische Stoffdossiers bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki eingereicht werden.
Die SIDRA hat mit ihren Produktionsstandorten in Ibbenbüren und Bitterfeld die erste Phase der Stoff-Registrierung nach der aktuellen europäischen Chemikalienverordnung erfolgreich abgeschlossen. Die Europäische Chemikalenagentur (ECHA) erteilte für die Stoffe Eisen-(II)-Chlorid, Eisen-(III)-Chlorid und Eisenchloridsulfat entsprechende Registriernummern.
Damit hat SIDRA die erste Registrierungsfrist gemäß REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriciton of Chemicals) fristgerecht erfüllt und kann diese Stoffe auch weiterhin innerhalb der Europäischen Union ohne Einschränkungen produzieren bzw. in EU-Länder importieren.
Die umfangreichen Dokumente, die für die Registrierung einzureichen waren, wurden gemeinsam in einem Konsortium erarbeitet. SIDRA ist als Mitglied dieses Konsortiums seit vielen Jahren eingebunden. Das Konsortium nennt sich INCOPA (Inorganic Coagulants Producers Association) und ist unter dem europäischen Dachverband der nationalen Chemieverbände CEFIC (The European Chemical Industry Council) offiziell angesiedelt.
Aufgaben, Ziele, etc. finden Sie auf der Webseite der INCOPA.